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VG Wiesbaden, 30.08.2002 - 4 E 1651/00.A(2) |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Politisch Verfolgter; Zumutbarkeit der Rückkehr eines Ausländers in sein Heimatland; Rückkehr in den Iran
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 06.09.2001 - 4 E 1651/00
- VG Wiesbaden, 30.08.2002 - 4 E 1651/00.A(2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.08.2002 - 4 E 1651/00
Bei der Prüfung der Frage, ob politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 89, 162) eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung anzulegen.Vor diesem Hintergrund ist es der Klägerin zu 1) im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 89, 162) nicht zumutbar, angesichts der realen Möglichkeit einer politischen Verfolgung in den Iran zurückzukehren.
- BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.08.2002 - 4 E 1651/00
Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die vom Kläger zu 2) behaupteten exilpolitischen Aktivitäten in qualitativer Hinsicht seit dem 02.11.2000 einen unterschiedlichen Charakter aufwiesen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG InfAuslR 1998, 367, 369). - BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.08.2002 - 4 E 1651/00
Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 2000, 940) kommt die Aufhebung bzw. Änderung der Feststellung zu § 53 AuslG, die durch das Bundesamt in einem Asylverfahren getroffen worden war, nur unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3, 5 VwVfG in Betracht. - BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.08.2002 - 4 E 1651/00
Das Gericht lässt offen, ob die Klägerin zu 1) bereits in ihrem Heimatland mit politischen Verfolgungsmaßnahmen rechnen musste bzw. solchen Maßnahmen ausgesetzt gewesen war, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwGE 104, 97) grundsätzlich dazu führt, dass Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG bereits dann zu gewähren ist, wenn bei Rückkehr in den Verfolgerstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.